Freiwillige Feuerwehr Fridolfing; Bestätigung des gewählten Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.04.2019 ö 4

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte hierzu mit, dass die Amtszeit der beiden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Fridolfing zum 30.04.2019 ablaufen wird. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 17.01.2019 wurde die Bestellung eines dritten Kommandanten für die Freiwillige Feuerwehr Fridolfing befürwortet, so dass im Rahmen der Generalversammlung am 07.03.2019 eine Neuwahl der drei Kommandanten durchgeführt wurde. Die Gemeindeverwaltung hat die wahlberechtigten Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Fridolfing form- und fristgerecht zu dieser Generalversammlung geladen.

Zum 1. Kommandanten wurde wie bisher Herr Werner Schulzke gewählt. Nachdem der 2. Kommandant Hans Prams nicht mehr zur Wiederwahl antrat, wurde Herr Philipp Brüderl zu dessen Nachfolger gewählt. Zum 3. Kommandanten wurde Herrn Roland Oswald gewählt.

Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) bedürfen die Gewählten der Bestätigung der Gemeinde.

Für die Bestätigung müssen nach Nr. 8.2.1 der Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz folgende Voraussetzungen vorliegen:
 - Die Wahl muss ordnungsgemäß abgelaufen sein.
 - Die gewählte Person muss wählbar sein.
 - Die gewählte Person muss die Wahl angenommen haben.
 - Die gewählte Person muss geeignet sein (Art. 8 Abs. 4 Satz 2 BayFwG).

Die Wahlen des Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter wurden gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 5 BayFwG schriftlich und geheim durchgeführt. Vor der Durchführung wurde festgestellt, dass die drei Gewählten auch wählbar waren. Die Gewählten haben ihrer Wahl nach Abschluss der Wahlhandlungen schriftlich zugestimmt. Die Eignung kann festgestellt werden, da die notwendigen Lehrgänge gem. § 7 der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz nachgewiesen wurden bzw. in Kürze absolviert werden und von Seiten des zuständigen Kreisbrandrats Christoph Grundner Einverständnis besteht. Somit steht einer Bestätigung durch die Gemeinde nichts im Wege. Die Amtszeit der Feuerwehrkommandanten dauert sechs Jahre (Art. 8 Abs. Satz 1 BayFwG).

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt Herrn Werner Schulzke als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Fridolfing, Herrn Philipp Brüderl zum 2. Kommandanten und Herrn Roland Oswald zum 3. Kommandanten gem. Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG. Die Amtszeit beginnt am 01.05.2019 und endet am 30.04.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.06.2019 11:30 Uhr