Neuerlicher Erlass des Haushaltsplanes mit Anlage Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing und der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 sowie Aufstellung des Finanzplanes und des Investitionsprogramms für die Jahre 2018 bis 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö 2

Sachverhalt

Der mit Sitzung vom 21.02.2019 beschlossene Satzungsentwurf, wurde von der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Traunstein in einigen wenigen Punkten beanstandet und mit dem Vermerk versehen, dass diese Punkte für die haushaltsrechtliche Würdigung des Landratsamtes zu korrigieren seien.
Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden drei Punkte, zu deren die gemeindliche Stellungnahme anschließend aufgeführt ist:

1.        Im Haushalt ist eine Kreditaufnahme ausgewiesen, die nicht in der Satzung enthalten ist.

Diese Art der Veranschlagung im Haushaltsplan wurde bereits kurz zuvor zweimal praktiziert. Zum einen war dies bei einem Kredit für das Projekt Generationenwohnen, welcher im Rahmen eines Nachtragshaushaltes im HHJ 2015 aufgenommen, dann als Einnahme im Jahr 2017 veranschlagt und auch kassenwirksam eingenommen wurde. Auf diese Vorgehensweise wurde sowohl im Vorbericht auf Seite 32 unter Punkt 5.6 als auch in den Bemerkungen zur Haushaltsstelle im Haushaltsplan hingewiesen und näher erläutert.
Zum anderen war dies auch bei dem Kredit für das Kommunale Wohnungsbauprojekt Fridolfing der Fall. Hier war die Ermächtigung laut Satzung im Jahr 2017 vorhanden, die Einnahme wurde in 2018 im Haushalt veranschlagt und auch kassenwirksam eingenommen.
Diese Vorgehensweise wurde auch im Vorbericht auf Seite 32 unter Punkt 5.6 sowie in den Bemerkungen zur Haushaltsstelle im Haushaltsplan offen kommuniziert und dargelegt.

Da die Handlungen der Gemeinde Fridolfing in keiner der haushaltsrechtlichen Würdigungen beanstandet wurden, musste diese davon ausgehen, dass diese Vorgehensweise korrekt und rechtmäßig ist. Insbesondere war die Gemeinde Fridolfing der Annahme, dass aufgrund der Tatsache, dass Kredite genehmigungspflichtige Bestandteile des Haushaltes darstellen, einer näheren und tiefergreifenden Prüfung unterliegen. Weil hierbei keine Beanstandungen vorlagen, lag der zwingende Schluss einer korrekten Vorgehensweise auf der Hand. Auch eine überörtliche Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband brachte keine Beanstandung zu Tage.
Aufgrund der Einwendungen des Landratsamtes Traunstein, wird die Gemeinde Fridolfing jedoch diese Handlungsweise korrigieren und den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung dahingehend anpassen. Dies bedeutet, dass die in 2019 veranschlagte Krediteinnahme von 400.000 € auf null gesetzt und im Haushaltsjahr 2018 vereinnahmt wird. Der „Fehlbetrag“ aus der nicht mehr vorhandenen Krediteinnahme wird aus der Rücklage entnommen.

2.        Die im Vermögensplan des Regiebetriebs Abwasserbeseitigung aufgeführte Rücklagenentnahme ist im Haushalt nicht dargestellt. Die Rücklagenentnahme für die Aufgabenerfüllung des Regiebetriebs Abwasserbeseitigung ist entsprechend im Haushalt zu verbuchen.

Diese Art der Buchung wird bereits seit mehr als 10 Jahren praktiziert wurde bislang von der Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes nie in Frage gestellt oder bemängelt, obwohl in Sachen des Regiebetriebes oftmals genauere Prüfungen oder Anmerkungen vorlagen. Ebenso wurde der Regiebetrieb seitens des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes dreimal geprüft. Jedes Mal wurde dabei auch der Wirtschaftsplan und weitere Unterlagen des Regiebetriebes vorgelegt. Keine der drei Prüfer hatte hinsichtlich dieser Begrifflichkeit der „Rücklagenentnahme“ Einwendungen oder gar Prüfziffern erhoben.
Die Gemeinde Fridolfing ist der Ansicht, dass sie sich aufgrund der Tatsache, dass über Jahre keine Beanstandungen erfolgt sind und obwohl vertiefte Prüfungen stattfanden, auf diese Prüfungen und Feststellungen verlassen habe können.
Aufgrund der Einwendungen des Landratsamtes Traunstein, wird die Gemeinde Fridolfing jedoch die Angaben im Wirtschaftsplan und dazu korrespondierend im Haushaltsplan korrigieren. Dies bedeutet u.a., dass zunächst der nicht berücksichtigte Kassenbestand des Regiebetriebes rechnerisch der allgemeinen Rücklage zuzuführen ist. Somit werden zum 01.01.2019 rechnerisch 1.086.675,78 € zugeführt. Weiter ist im Wirtschaftsplan der Begriff „Rücklagenentnahme“ zu streichen. Stattdessen ist eine Investitionszuweisung durch die Gemeinde in Höhe von 520.521,62 € aufzunehmen. Die Investitionszuweisung findet auch im Haushalt im Unterabschnitt 70000 Berücksichtigung. Die Rücklageübersichten sind gemäß den durchgeführten Änderungen ebenfalls anzupassen.

3.        Anlässlich dieser notwendigen Berichtigungen in den Haushaltsunterlagen und den Anlagen bitten wir auch die Haushaltssatzung auf die vorgegebenen und insoweit zulässigen Angaben hin abzuändern (keine gesonderte Ausweisung von Angaben zum Regiebetrieb).

Die Angaben zum Regiebetrieb im Rahmen der Haushaltssatzung der Gemeinde Fridolfing, werden mittlerweile seit Bestehen des Regiebetriebes 2007 vorgenommen. Bereits bei der ersten Aufnahme dieser Festsetzungen in der Satzung, wurde im Rahmen der haushaltsrechtlichen Genehmigung seitens der Rechnungsprüfungsstelle Stellung genommen. In dem Genehmigungsschreiben vom 02.04.2007 wird unter Punkt 2 des Prüfungsergebnisses ausgeführt, dass diese Art der Festsetzungen zwar nicht vorgeschrieben sind, das Landratsamt aber dies im Interesse des Informationsbedürfnisses der Gemeindebürger durchaus für angebracht hält.
Die Angaben wurden demnach ausdrücklich begrüßt und für gut geheißen. Auch in den Folgejahren findet sich diese Prüfungsbemerkung wieder. In der haushaltsrechtlichen Würdigung des Jahres 2018 wurde mit Schreiben vom  10.04.2018 unter Punkt 1 des Prüfungsergebnisses lediglich vermerkt, dass die Angaben zum Wirtschaftsplan des Regiebetriebes nicht Bestandteil der Satzung, sondern nur Pflichtanlage zum Haushaltsplan seien.
Die Gemeinde wurde ferner seit dem Bestehen des Regiebetriebes seitens des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes dreimal geprüft. Jedes Mal wurden die Haushaltssatzung und die Unterlagen des Regiebetriebes vorgelegt. Keine der drei Prüfer hatte hinsichtlich der Festsetzungen in der Haushaltssatzung Einwendungen oder gar Prüfziffern erhoben.
Für die Gemeinde Fridolfing war es aufgrund der seit 13 Jahren praktizierten Vorgehensweise nicht ersichtlich, dass diese Angaben unzulässig seien, zumal dies weder in dieser Konsequenz beanstandet, sondern vielmehr jahrelang seitens des Landratsamtes für angebracht gehalten wurde.
Aufgrund der Einwendungen des Landratsamtes Traunstein, wird die Gemeinde Fridolfing jedoch die Haushaltssatzung dahingehend korrigieren.

Die aufgeführten Änderungen und Ergänzungen wurden mit der Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Traunstein abgestimmt und von dieser als passend umgesetzt bewertet.

Der überarbeitete und ergänzte Haushaltsplanentwurf einschließlich der Anlagen für das Jahr 2019 der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2022 sowie der Wirtschaftsplan für die Abwasserbeseitigung Fridolfing für die Jahre 2018 bis 2022 wurde allen Gemeinderatsmitgliedern mit der Ladung für die heutige Sitzung übersandt.

Der Gemeinderat nimmt die im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt festgesetzten Ansätze sowie die Erläuterungen und Ausführungen des 1. Bürgermeisters, Herrn Johann Schild hierzu zur Kenntnis.

Es wurde mitgeteilt, dass im Haushaltsjahr 2019 eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 2.564.100,00 € eingeplant werden konnte.

Trotz der geplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von ca. 11,36 Mio. € ist keine Ermächtigung zur Kreditaufnahme notwendig. Es ist jedoch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 5.585.200,00 € geplant.

Somit ergibt sich folgender Entwurf der Haushaltssatzung:



Haushaltssatzung
der Gemeinde Fridolfing (Landkreis Traunstein)
für das Haushaltsjahr 2019


Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:


§ 1
       (1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit        festgesetzt; er schließt

       im Verwaltungshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit        19.924.300,00 €
       und im Vermögenshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit          11.359.600,00 
       ab.

§ 2
       (1) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3
       (1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4
       Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

       Grundsteuer
        a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)          330 v.H.
        b) für die Grundstücke (B)          330 v.H.
       Gewerbesteuer          330 v.H.

§ 5
       (1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 750.000,00 € festgesetzt.


§ 6
       Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.



II.        Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2022

Den Finanzplan für die Jahre 2018 bis 2022 mit dem zugrunde liegenden Investitionsprogramm wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.

Gegenüber der ursprünglichen Planung sind keine gravierenden Änderungen im Investitionsprogramm vorgenommen worden.



III.        Anlage Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing

Der Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing mit seinen Bestandteilen Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplanung stellt eine Anlage zum Haushaltsplan dar.

Für das Jahr 2019 wurde im Erfolgsplan ein Gewinn von 54.966,38 € ausgewiesen. Die Summe der Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan beträgt 712.300,00 €. Für das Haushaltsjahr 2019 ist ein Investitionszuschuss der Gemeinde an den erweiterten Regiebetrieb in Höhe von 520.521,62 € vorgesehen. Die Investitionsplanung für die Jahre 2018 bis 2022 ist aus dem Finanzplan des Wirtschaftsplanes ersichtlich.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, die vorstehende Haushaltssatzung mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen einschließlich der Anlagen zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Den Finanzplan für die Jahre 2018 bis 2022 mit dem zu Grunde liegenden Investitionsprogramm nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis und stimmt diesem zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

Den Wirtschaftsplan des erweiterten Regiebetriebes nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis und stimmt diesem zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2020 14:02 Uhr