Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben v. 01.04.2019
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 09.05.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Schreiben (Anlage) wird zur Kenntnis genommen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Hinsichtlich der Belange Denkmalschutz, Natur- und Landschaft einschl. Artenschutz wurden die zuständigen Fachbehörden beteiligt. Von dort kamen keine Einwendungen bzw. Äußerungen. Die Gemeinde wird auf die ausreichende Berücksichtigung der genannten Belange im Rahmen des Bebauungsplanes achten. Hinsichtlich der Belange des Immissionsschutzes wurde eine Abstimmung mit der Unteren Immissionsschutzbehörde herbeigeführt. Von dort kamen keine Einwendungen zum Gutachten bzw. zur Planung. Der Hinweis bzgl. des Ausschlusses der Entstehung unzulässiger Einzelhandelsagglomeration ist auf FNP-Ebene nur zur Kenntnis zu nehmen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, den Änderungsentwurf wie vorliegend beizubehalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.01.2020 14:02 Uhr