Aufstellung des Bebauungsplanes "Strohhof, westlich der Krankenhausstraße" im Bereich der Grundstücke FlNrn. 4734, 4708 u. a. der Gemarkung Fridolfing - Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 09.05.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
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2. Bürgermeister Egon Kraus hat an Beratung und Abstimmung zu nachfolgendem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen (Art. 49 GO).
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Im Zuge eines Vorgespräches im Landratsamt Traunstein wurde die Notwendigkeit einer Bauleitplanung gesehen für den Fall, dass auf dem Grundstück FlNr. 4734 der Gemarkung Fridolfing weitere Bebauung angedacht wird. Hinsichtlich des Gewerbes im Süden und der Tittmoninger Straße im Osten wurde angeraten, mögliche Konflikte hinsichtlich des Lärmschutzes im Vorfeld zu betrachten. Als Art der baulichen Nutzung erschiene wohl ein Mischgebiet als zielführend.
Eine Betrachtung von Gewerbe- und Verkehrslärm ist zwischenzeitlich erfolgt. Aus den Lärmkarten wird ersichtlich, dass die in einem MI anzustrebenden Orientierungswerte von 60 dB(A) am Tag und 50 dB(A) in der Nacht in einem gewissen Abstand zur Straße eingehalten werden können. Hinsichtlich des Gewerbelärmes dürften in den gelb dargestellten Bereichen keine Immissionsorte im Sinne der TA Lärm bzw. keine Fenster zu schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen entstehen, da das benachbarte Gewerbe andernfalls nachträglich eingeschränkt würde. Diese Maßgaben können durch Baugrenzen und sonstige Festsetzungen entsprechend berücksichtigt werden. Demnach verbleiben weitere Grundstücksflächen, die für eine Mischgebietsbebauung geeignet erscheinen.
Von Seiten der Verwaltung wird vorge
schlagen, auf dieser Basis einen zeichnerischen Entwurf erstellen zu lassen. Die Art des Verfahrens ist noch zu klären; voraussichtlich wird zusätzlich die Änderung des gültigen FNP erforderlich werden.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Sach- und Rechtslage zur Kenntnis und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Strohhof, westlich der Krankenhausstraße“ als Mischgebiet.
Die Kosten des Verfahrens sind vom Veranlasser mittels Städtebaulichem Vertrag zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.01.2020 14:02 Uhr