Licht und Land Hausbau GmbH, Grabenstätt, Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück FlNr. 1218/1, Gemarkung Fridolfing, Bajuwarenstraße 23/25


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 23.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 23.07.2019 ö 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Dietwiesstraße West“; es gilt die Änderungsfassung vom 16.07.1998. Das Bauvorhaben widerspricht hinsichtlich der Bauweise (Doppelhaus anstatt Hausgruppe) sowie hinsichtlich der Dachform bei den Garagen den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Hausgruppen bestehen aus mind. drei Gebäuden, die durch Aneinanderbauen zu einer Einheit zusammengefügt werden. Aufgrund der eng bemessenen Baugrenzen erscheint die Umsetzung dieser Festsetzung technisch nicht möglich. Weiterhin sind begrünte Flachdächer nur ausnahmsweise zulässig, sodass eine Ausnahme gemäß § 31 Abs. 1 BauGB erforderlich wird. Somit ist ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.

Beschluss

Der UBA nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen für die Bauweise Doppelhaus gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 3 BauGB (nicht beabsichtigte Härte) herzustellen.
Weiterhin wird bzgl. der begrünten Flachdächer  bei den Garagen der erforderlichen Ausnahme gemäß § 31 Abs. 1 BauGB ermessenshalber zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2020 14:05 Uhr