Kordula und Jürgen Rohm, Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude auf dem Grundstück FlNr. 155 der Gemarkung Fridolfing, Ostmarkstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 23.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 23.07.2019 ö 7

Sachverhalt

Mit der nachträglichen Aufnahme des TOP auf die Tagesordnung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis:
Anwesend:        6
Für:                6
Gegen:        0

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Ostmarkstraße Süd“. Das Bauvorhaben widerspricht hinsichtlich des vorgesehenen Zwischendaches zwischen Garage und Hauptgebäude sowie der Terrassenüberdachung den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Baugrenzenüberschreitung). Weiterhin widerspricht das geplante Flachdach der grundsätzlichen Anforderung für geneigte Dächer; überdachte Stellplätze dürften aber ein Flachdach erhalten. Das Dach am Zwischenbau wird nur zu Wartungszwecken betreten, es handelt sich nicht um eine Dachterrasse.
Für die Abweichungen werden Befreiungen beantragt. Die Voraussetzungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erscheinen gegeben, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind und nachbarliche Interessen nicht tangiert werden. Den Abweichungen könnte ermessenshalber zugestimmt werden.

Beschluss

Der UBA nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und stimmt den beantragten Befreiungen zu. Eine Nutzung des Zwischenbaus als Dachterrasse ist nicht zulässig und auszuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2020 14:05 Uhr