Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 2461 der Gemarkung Fridolfing, Eberding


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 16.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 16.11.2023 ö 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches der Einbeziehungssatzung Eberding in der Fassung vom 28.04.2022. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Hier sind Vorhaben zulässig, die sich u. a. nach dem Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen. 
Das Vorhaben fügt sich grundsätzlich noch in die Umgebungsbebauung ein. In der maßgeblichen Umgebungsbebauung, welche hier prägend ist, sind seitliche Wandhöhen von 4,50 m (Eberding 10), 6,00 m (Eberding 12) und 6,20 m (Eberding 11 und 11a) vorhanden. 
Aus Sicht der Bauverwaltung ist die geplante Höhenlage des Hauptgebäudes bedenklich. Es wird daher angeregt, vor Baubeginn eine Absteckungsabnahme zusammen mit der Genehmigungsbehörde zur endgültigen Festlegung der Höhenlage durchzuführen.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen. Die Höhenlage soll vor Baubeginn vor Ort festgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.12.2023 08:36 Uhr