Aufstellung des Bebauungsplanes "Laufener Straße Südost" im Bereich der Grundstücke FlNrn. 1095, 1095/1, 1095/3 und 1087 der Gemarkung Fridolfing - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 ö 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich schon mehrmals mit dieser Bauleitplanung befasst, jedoch bisher keinen förmlichen Aufstellungsbeschluss gefasst. Grund hierfür ist u. a., dass die künftige Nutzung für die von der Gemeinde erworbene Teilfläche FlNr. 1087/3 noch unklar ist.

Nach Abstimmung mit dem Landratsamt wird die Absicht, (zunächst) nur den südöstlichen Bereich zu überplanen, ortsplanerisch mitgetragen; dies wäre eine noch zu vertretende städtebauliche Entwicklung. Der vorgeschlagene Geltungsbereich ergibt sich aus der Anlage. Damit könnte auch dem Bauwunsch für die FlNr. 1087 baldmöglich nachgekommen werden.

Es wird vorgeschlagen, folgende Eckdaten in den Bebauungsplanentwurf aufzunehmen:
  • Art der baulichen Nutzung: WA – Allgemeines Wohngebiet;
  • 2 Vollgeschosse zwingend, WH 6,70 m, DN 20° - 27°;
  • GRZ 0,3;
  • max. 3 WE/Grundstück;
  • Einzelhäuser und Doppelhäuser zulässig.
Auf eine dichtere Bauweise sollte aufgrund der Ortsrandlage verzichtet werden.

Auf Nachfrage erklärt der 1. Bürgermeister, dass das Grundstück Gramm ca. 1.500 m² groß sei und sich für die Nachbarn, die mitüberplant werden, keine Nachteile ergeben; solange dort keine Bebauung stattfindet, fallen auch keine Erschließungskosten oder Beiträge an.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „Laufener Straße Südost“ auf Basis des vorliegenden Entwurfes vom 22.07.2019 und der o. g. Eckdaten aufzustellen und das Verfahren nach § 13 b) BauGB ohne Umweltprüfung (gemäß der bereits erfolgten Abstimmung mit dem Kreisbaumeister) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2020 14:07 Uhr