Linner Diana, Bauantrag zur Errichtung eines Pools auf dem Grundstück FlNr. 3866 der Gemarkung Fridolfing, Hohenbergham 16


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 17.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 17.09.2019 ö 5

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Es handelt sich um ein sonstiges Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB. Solche Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Eine solche Beeinträchtigung ist aus Sicht der Gemeinde Fridolfing nicht gegeben, da es sich um eine bauliche Anlage handelt, die kaum oberirdisch in Erscheinung tritt, durch die best. Eingrünung keine Auswirkungen auf das Orts- oder Landschaftsbild gegeben sind und die Benutzung dem best. Anwesen als gewöhnliche Umgriffsnutzung zugeordnet werden kann. Insofern ist das Vorhaben auch gegen Bezugnahmen abgrenzbar.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2020 14:09 Uhr