Seidel Andreas, Bauantrag zum Einbau einer 2. Wohneinheit in den landwirtschaftlichen Gebäudeteil auf dem Grundstück FlNr. 2550 der Gemarkung Fridolfing, Eberding 16


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 15.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 15.10.2019 ö 2

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB als teilprivilegiertes Vorhaben. Die dort genannten Voraussetzungen liegen vor, insbesondere dient das Vorhaben einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz und die äußere Gestalt bleibt im Wesentlichen gewahrt. Es wurde rechnerisch nachgewiesen, dass nicht mehr als 1/3 der tragenden und aussteifenden Bausubstanz erneuert wird; dies ist hier noch zulässig.
Die nunmehr vorgelegte Planung wurde hins. Zulässigkeit und Gestaltung eng mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt.
Die Abwasserbeseitigung ist über die vorhandene Anlage sicherzustellen; diese ist ggf. zu ertüchtigen.

Beschluss

Der Umwelt – und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2023 09:34 Uhr