Petra und Michael Hafner, Roland Oswald, Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des Bestandsgebäudes sowie Errichtung dreier Mehrfamilienhäuser mit Gewerbefläche auf den Grundstücken FlNrn. 120 und 120/2 der Gemarkung Fridolfing, St.-Johann-Straße 7


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 05.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 05.11.2019 ö 3

Sachverhalt

Die Baugrundstücke liegen innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles gemäß § 34 Abs. 1 BauGB bzw. können diesem noch zugeordnet werden. Die geplante Wohnbebauung mit kleiner Gewerbeeinheit fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung grundsätzlich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung des Grundstückes FlNr. 120/2 ist nach Aussage der Antragsteller mittels Geh- und Fahrtrecht gesichert. Der Umfang dieses Rechtes wäre ggf. näher zu prüfen.

Im Zuge einer Bauberatung am 29.10.2019 wurden mit den Antragstellern Hafner folgende Punkte besprochen:
  • Es besteht Bereitschaft, einen Grundstücksstreifen an der St.-Johann-Straße zur Anpassung der öffentlichen Verkehrsfläche an die Gemeinde abzutreten;
  • Die an der Straße vorgesehenen senkrecht aufgestellten Stellplätze können aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht befürwortet werden.
  • Die Einplanung eines Grünstreifens mit Baumpflanzung an der St.-Johann-Straße wäre wünschenswert;
  • Gebäudehöhen/Kubatur und Maßstäblichkeit der neuen Gebäude sollten sich eng am Bestand orientieren; aus Sicht der Gemeinde wäre vorstellbar, die beiden Baukörper eventuell ohne Zwischenbau zusammenzuführen.
  • Eine Ladennutzung (Leuchten) erscheint unproblematisch
  • Die für die Nutzungen notwendig werdenden Stellplätze und deren Zufahrten sind auf den Baugrundstücken nachzuweisen; eine Parkierung im UG des nördlichen Gebäudes wäre denkbar.
  • Eine Zufahrt über den südöstlichen Weg FlNr. 115/29 (Widmung als Geh- und Radweg) ist nicht möglich.
Diese Themen sollen im Rahmen des weiteren Verfahrens berücksichtigt werden.

Beschluss

Der UBA nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB unter Beachtung der im Sachverhalt genannten Hinweise im Grundsatz herzustellen. Details und die Gestaltung der Baukörper sind vor Einreichung der Bauanträge auch mit der Gemeinde abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2020 14:11 Uhr