Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 26.08.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö 1.2.2

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Planung wird nicht im vereinfachten Verfahren, sondern im Regelverfahren durchgeführt.
Wie bereits in der Begründung erläutert, wurde im Zuge der nördlich angrenzenden Satzung „In der Point“ ein immissionstechnisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses wurde durch Hoock Farny Ingenieure, Landshut erarbeitet und liegt mit Datum vom 03.02.2017, Bericht Nummer FDF-3843-01 / 4069-01_E02 vor. Dieses Gutachten kann zur Beurteilung weiterhin herangezogen werden. Der Betrieb Hager ist der nächstgelegene landwirtschaftliche Betrieb. Dieser hat insgesamt 183,5 Großvieheinheiten, Erweiterungsabsichten bestehen derzeit keine. Dies wurde von der Verwaltung nochmals in einem persönlichen Gespräch überprüft und vom Landwirt bestätigt. Die übrigen Betriebe im Bereich „In der Point“ sind kleiner und liegen vom Satzungsgebiet weiter entfernt, so dass sie hier nicht zu betrachten sind.

Der Abstand des nächstgelegenen Wohngebäudes (Hausnummer 7) im Satzungsgebiet zum nördlich angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb auf dem Grundstück Flurnummer 193 beträgt rund 90m, die Anwesen Hausnummern 1a, 3, 5 und 9 liegen in einem Abstand von bis zu etwa 100-115m zu diesem Betrieb. Unter Zugrundelegung des Tierbestandes aus dem oben genannten Gutachten und dem Diagramm des Arbeitskreises „Immissionsschutz in der Landwirtschaft“ für Rinderhaltungsbetriebe in Bezug auf Wohngebiete liegen diese Anwesen außerhalb des Bereiches, in dem von vorn herein mit schädlichen Umwelteinwirkungen zu rechnen ist. Hier ist vielmehr eine Einzelfallprüfung erforderlich, um mögliche Immissionskonflikte sicher beurteilen zu können. Alle anderen Anwesen im Satzungsgebiet liegen innerhalb eines Bereiches, in dem von vorn herein nicht mit schädlichen Umwelteinwirkungen zu rechnen ist.

Diese Einzelfallprüfung wird im Rahmen eines späteren Baugenehmigungsverfahrens durchgeführt, da erst dann eine abschließende und qualifizierte Beurteilung eventueller Konflikte und ggf. erforderliche Festlegung von Schutzmaßnahmen möglich ist.

Auf der Ebene der Satzung sind keine grundsätzlichen Immissionskonflikte erkennbar, die gegen die Aufstellung der Satzung sprechen. Daher kann die konkrete Beurteilung in das nachfolgende Genehmigungsverfahren verlagert werden. Die Gemeinde geht davon aus, dass die Belange der Landwirtschaft damit angemessen berücksichtigt sind und keine Beeinträchtigung landwirtschaftlicher Betriebe zu erwarten ist.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren. Es wird das Regelverfahren durchgeführt. Bei der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist das beschriebene Gutachten beizufügen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2019 11:40 Uhr