Widmung des Fuß- und Radweges auf FlNr. 4775 und 1218/9, Gemarkung Fridolfing als beschränkt öffentlicher Weg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Der im Zuge der Erschließung des Baugebietes „Dietwies-West II“ gebaute Fuß – und Radweg auf FlNrn. 4775 und 1218/9, Gmkg. Fridolfing hat die Funktion eines beschränkt öffentlichen Weges und wird mit Wirkung vom 01.01.2020 als solcher gewidmet. Der Weg beginnt bei der Einmündung in die Tittmoninger Straße, FlNr. 4761, Gmkg. Fridolfing und endet bei der Einmündung in die Straße „Am Pflanzgarten“, FlNr. 4773/11, Gmkg. Fridolfing bzw. bei der Einmündung in die Sudetenstraße, FlNr. 1218/8, Gemarkung Fridolfing. Der Weg hat eine Länge von 160 m, Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Fridolfing

Beschluss

Der Gemeinderat beschl ießt, den Fuß – und Radweg auf FlNrn. 4775 und 1218/9, Gemarkung Fridolfing mit Wirkung zum 01.01.2020 als beschränkt öffentlichen Weg zu widmen. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Fridolfing

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2019 10:47 Uhr