Widmung des Fuß- und Radweges auf FlNr. 1299/13, Gemarkung Fridolfing als beschränkt öffentlichen Weg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö 3.3

Sachverhalt

Der im Zuge der Erschließung des Baugebietes „Dietwies-West II“ gebaute Fuß – und Radweg auf FlNr. 1299/13, Gmkg. Fridolfing hat die Funktion eines beschränkt öffentlichen Weges und wird mit Wirkung vom 01.01.2020 als solcher gewidmet. Der Weg beginnt bei der Einmündung in die Straße Am Pflanzgarten, FlNr. 4773/11, Gmkg. Fridolfing und endet bei der Einmündung in den bestehenden Feldweg, FlNr. 4775/12, Gmkg. Fridolfing. Der Weg hat eine Länge von 36 m. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Fridolfing

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Fuß – und Radweg auf FlNr. 1299/13, Gemarkung Fridolfing mit Wirkung zum 01.01.2020 als beschränkt öffentlichen Weg zu widmen. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Fridolfing.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2019 10:47 Uhr