Verkehrsrecht - Antrag auf Errichtung eines Fußgängerüberwegs an der Hadrianstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 03.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.12.2019 ö 3

Sachverhalt

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Gemeinderat Franz Huber ist zur Sitzung erschienen (19.15 Uhr).
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Durch den 1. Bürgermeister wurde dem Gemeinderat der Antrag von Frau Alexandra Pertl vollinhaltlich bekannt gegeben. Dieser Antrag wurde dem Gemeinderat im Ratsinformationssystem (RIS) mit der Sitzung des Finanz- und Planungsausschusses vom 01.10.2019 übermittelt.

Der Finanz- und Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 01.10.2019 mit diesem Antrag bereits befasst. Der Ausschuss beauftragte hierbei die Verwaltung, zur genaueren Prüfung der Sach- und Rechtslage das Benehmen mit dem Straßenbaulastträger (Kreisstraße) herzustellen und als weitere Fachstellen Polizei und Untere Verkehrsbehörde zu beteiligen.

Nach Vorliegen der Ergebnisse sollte eine abschließende Entscheidung im Gemeinderat getroffen werden.

Der entsprechende Ortstermin fand nunmehr am 20.11.2019 statt. Hierbei wurde festgestellt, dass als sicherer Übergang nur eine Lichtsignalanlage oder eine Querungshilfe in Betracht kommt. Zebrastreifen werden behördlicherseits bei diesem Fußgängeraufkommen  abgelehnt, da sie als nicht sicher eingestuft werden. Aufgrund fehlender Querungszahlen müsste die Gemeinde eine Maßnahme komplett eigenfinanzieren. Die baulichen Voraussetzungen (Aufstellflächen, Verschwenkungen, Platzbedarf etc.) wären zu prüfen. Dabei sollten neue Belastungen von Anliegern (d. wartende Fahrzeuge bzw. durch eine Lichtsignalanlage) ebenfalls berücksichtigt werden. Der Baulastträger stünde einer Maßnahme nicht im Wege, die Notwendigkeit wird aber von den Beteiligten nicht gesehen.

Da die Neuordnung der Kreuzung Hadrianstraße – Stefan-Glonner-Straße auch als Maßnahme im ISEK genannt ist, wären planerische Grundlagen ggf. durch einen Verkehrsplaner zu ermitteln; die Kosten hierfür sind voraussichtlich förderfähig.

Beschluss

Nach einer kurzen Diskussion kam der Gemeinderat übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass es sich hierbei um einen Gefahrenbereich handelt. Die Verwaltung wurde beauftragt, zusammen mit einem Verkehrsplaner eine Gesamtlösung für diesen Bereich auszuarbeiten, die auch den Vorgaben des ISEK entspricht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2020 14:12 Uhr