Zeif Christine und Herbert, Bauantrag zur Nutzungsänderung der best. Garage in einen Friseursalon auf dem Grundstück FlNr. 1769 der Gemarkung Fridolfing, Untergeisenfelden 10


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 10.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 10.12.2019 ö 2

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches der rechtskräftigen Ortsabrundungssatzung „Untergeisenfelden“. Das Bauvorhaben beurteilt sich somit nach § 34 BauGB. Als Art der baulichen Nutzung ist in der Satzung Dorfgebiet gemäß § 5 BauNVO festgelegt. Im Dorfgebiet sind sonstige, nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe generell zulässig.
Die für das Wohnhaus und den Betrieb erforderlichen Stellplätze werden auf dem Baugrundstück nachgewiesen.
Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2020 14:13 Uhr