Alles Alexander, Bauantrag zum Anbau von Wintergarten und Terrassenüberdachung sowie zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück FlNr. 1218/33 der Gemarkung Fridolfing, Bajuwarenstraße 27


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 10.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 10.12.2019 ö 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Dietwiesstraße West“. Es gilt die Änderungsfassung vom 16.07.1998. Die Anbauten liegen zwar innerhalb der Baugrenzen, jedoch weichen sie hinsichtlich Dachform, - neigung und Eindeckung (Glasdach) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab.
Die notwendigen Abstandsflächen bei der Terrassenüberdachung sind durch Abstandsflächen übernahmeerklärung des Nachbarn gesichert.
Die Einfriedungen widersprechen hinsichtlich der Ausführung als Doppelstabmattenzaun mit Sockel und Sichtschutzfolien den Festsetzungen des Bebauungsplanes; zulässig wäre nur ein einfacher Maschendrahtzaun mit Stahlsäulen ohne Sockeln, nur hinterpflanzt.
Für alle Abweichungen werden Befreiungen beantragt.

Aus Sicht der Verwaltung könnte den erforderlichen Befreiungen für die Anbauten zugestimmt werden, da solche Befreiungen auch in ähnlichen Fällen bereits zugelassen wurden. Ebenfalls zugestimmt werden könnte der Ausführungsart bei der Einfriedung, wenn zwischen Sockel und Zaun ein ausreichend großer Zwischenraum für Kleinlebewesen hergestellt wird. Nicht zugestimmt werden kann der Sichtschutzfolie, da sich diese auf das Ortsbild negativ auswirkt und Bezugsfälle zu befürchten sind.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt die baulichen Anlagen zur Kenntnis und beschließt, den Befreiungen bei den Gebäudeanbauten zuzustimmen.
Der Ausführungsart der Einfriedung kann nur unter folgenden Maßgaben zugestimmt werden:
- Herstellung eines mind. 20 cm großen Zwischenraumes zwischen Sockel und Zaun;
- Der Sockel darf beidseitig max. 5 cm über das Gelände ragen.
Der Sichtschutzfolie kann nicht zugestimmt werden; diese ist baldmöglich zu entfernen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2020 14:13 Uhr