Hastreiter Josef, Tekturantrag zu Abbruch und Neuerrichtung des best. Wohnhauses mit Betriebsleiterwohnung und Austragswohnung auf dem Grundstück FlNr. 1151 der Gemarkung Pietling, Nilling 7


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 10.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 10.12.2019 ö 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich und ist Bestand. Bei der Bauausführung wurde im Bereich der Ostfassade von den genehmigten Planvorlagen abgewichen und das Vordach über den Balkon verlängert. Weiterhin wurde die Befensterung im DG-Bereich verändert. Der Bauherr wurde seitens der Bauaufsichtsbehörde aufgefordert, die nicht genehmigten Bauteile rückzubauen, da sie nicht genehmigungsfähig seien.
Seitens der Gemeinde wird die Sach- und Rechtslage zur Kenntnis genommen. Die fassaden- und Dachgestaltung im Bereich der Ostfassade ist zwar ungewöhnlich, aber noch nicht verunstaltend. Ein Rückbau wäre aus Sicht der Gemeinde nicht verhältnismäßig.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss beschlie ßt, das Einvernehmen zur Tekturplanung gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2020 14:13 Uhr