Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten, einer Einliegerwohnung und eines Nebengebäudes auf dem Grundstück FlNr. 30/8 der Gemarkung Pietling, Am Hasenbergl 11
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 16.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Hasenbergl“ in der Änderungsfassung vom 04.04.2011.
Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der textlichen Festsetzung Nr. 3, wonach die maximale Höhe der Oberkante Rohdecke Kellergeschoss 30 cm über dem natürlichen Gelände liegen darf. Tatsächlich vorgesehen ist eine Höhe von 1,05 m an der Südostecke des Hauptgebäudes (= tiefster Geländepunkt). Hierzu hat der Bauherr Befreiung mit entspr. Begründung beantragt.
Aus Sicht der Verwaltung erscheint die Zulassung einer Befreiung grundsätzlich denkbar; die nordöstlich anschließenden, künftigen Bauvorhaben müssten entlang der Straße entsprechend abgestuft werden.
Es wird festgestellt, dass ein Stellplatznachweis fehlt. Für die Wohnungen wären insgesamt 4 Stellplätze auf dem Baugrundstück vorzusehen. Nachgewiesen laut Eingabeplan sind lediglich 2 Stück.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen zu einer Befreiung hins. der Höhenlage gemäß § 31 Abs. 2 i. V. m. § 36 BauGB grundsätzlich herzustellen. Es wird aber verlangt, die Höhenlage durch Absteckung vor Ort vor Baubeginn gemeinsam mit der Gemeinde abnehmen zu lassen.
Außerdem ist zu verlangen, dass für das Bauvorhaben 4 Stellplätze nachgewiesen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.03.2024 11:09 Uhr