ABS 38 - Beschluss zum Verlangen nach EBKrG für 3 Brückenbauwerke im Zuge von Gemeindeverbindungsstraßen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2024 ö 2

Sachverhalt

Eingangs wurde von Bürgermeister Schild auf die vielen Termine mit der Politik und den verantwortlichen der DB bezüglich des Ausbaus der ABS 38 hingewiesen. In diesem Zusammenhang bedankt er sich beim Verein Bürgerfreundliche ABS Salzachtal e.V. für die gemeinsame Strategie und Teilnahme bei vielen Terminen. 
Erreichte Ziele: Gegenüber den ersten Planungen wurde auch Vieles erreicht.
  • Anstelle des höhengleichen Bahnübergangs im Bereich der TS 26 wird es nun eine kreuzungsfreie Straßenunterführung geben.
  • Der Bahnhof wird zukünftig barrierefrei in Form von Rampenlösungen ausgeführt, so dass alle Anschlüsse auch durch eingeschränkte Personen gut erreichbar sein werden.
  • Im Hinblick auf den Schallschutz sind deutliche Verbesserungen erzielt worden. Jedoch sind diese noch nicht in allen Bereichen zufriedenstellend. Hier müssen wir nochmal nacharbeiten. 
  • Auch die dringend notwendige Verbesserung des Nahverkehrs wurde stets gefordert und auch zugesagt.

Gemäß Beschlusslage der Gemeinde Fridolfing wurde im Bereich von Götzing eine Troglage der Trasse gefordert, um einen optimalen Schutz der Anlieger und eine angemessene Einbindung in das Landschaftsbild zu erreichen; eine weitere Zerschneidung des Ortsteiles sollte damit abgemildert werden.

  • Es gibt für die gewidmeten Straßen in Bezug auf die Brückenbauwerke in Gierling, Rautenham und Engelschalling kein Verlangen der Gemeinde Fridolfing nach Eisenbahnkreuzungsgesetz (EBKrG).
  • Der Grund hierfür war, dass sich bei einer Troglösung aufgrund der Höhenentwicklung des Schienniveaus andere Kreuzungslösungen ergäben.
  • Eine Troglösung wurde aus Kostengründen (Mehrkosten in zweistelliger Millionenhöhe) und aus Gründen der technischen Machbarkeit und der zusätzlichen erheblichen Problematiken während der Bauphase von allen Entscheidungsebeen abglehnt.
  • Diese Entscheidung muss von uns wohl hingenommen werden

Somit wird die Bahn die betroffenen Brückenbauwerke wie im Bestand neu bauen. Nach den Vorgaben des EBKrG müssen die Brücken jedoch den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und mind. die durch Beschlüsse des GR vom 20. Januar und 10. März 2022 festgelegten Mindestmaße (lichte Breite des Durchlasses mind. 6,00 m, lichte Höhe mind. 4,50 m) aufweisen. Die Gewährleistung der Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik und die damit einhergehende Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der betroffenen Gemeindeverbindungsstraßen sind auch Voraussetzung dafür, dass die Kostenanteile der Gemeinde nach (GVFG/FAG) gefördert werden. Die Förderthematik wurde intensiv mit der Förderstelle bei der ROB besprochen. Die Voraussetzungen der Förderung wurden dabei klar aufgezeigt.

Daraus ergibt sich folgende Notwendigkeit:
Die Gemeinde sollte ein Verlangen bezüglich der Brückenbauwerke bei der DB anmelden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, der Straßenunterführung im Zuge der TS 26 zuzustimmen.

Der Gemeinderat beschließt weiter, die Ausführung der drei Brückenbauwerke in Gierling, Rautenham und Englschalling nach den anerkannten Regeln der Technik zu verlangen. Die Bauwerke sind jeweils so zu planen und zu bauen, dass eine lichte Breite von 6,00 m und eine lichte Höhe von 4,50 m erreicht wird und die Verkehrsverhältnisse auf den betroffenen Gemeindeverbindungsstraßen wesentlich verbessert werden. Nach dem Planungsstand von Ende 2022 ergeben sich Kostenanteile für die Gemeinde in Gierling von 386.000 €, in Rautenham von 477.000 € und in Englschalling von 525.000 €, jew. zzgl. notwendiger Planungs- und Verwaltungskosten, somit derzeit insgesamt rd. 1,5 Mio €.
Für den Durchlass bei Kleineich wird kein Verlangen geäußert. Dieser wird somit aufgelassen.

Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, die Beschlusslage an die Bahn bzw. den Planungsträger zu übermitteln und den Gemeinderat weiterhin laufend über die Kostenstände für die Brückenbauwerke zu informieren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.04.2024 08:51 Uhr