Bauantrag zur Errichtung eines Ersatzbaues für das best. Wohnhaus mit integrierter Doppelgarage, FlNr. 4721/5, Gemarkung Fridolfing, Strohhof 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 16.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 16.04.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich. Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 Nr 2 BauGB (gleichartiger Ersatzbau). Die grundsätzliche planungsrechtliche Zulässigkeit eines Ersatzbaues war in einem Vorbescheidverfahren geprüft worden. Auf den Beschluss des EUB vom 05.09.2023 wird Bezug genommen. Im Zuge des Verfahrens wurde das Vorhaben mit dem Landratsamt Traunstein hins. Lage, Wandhöhe, Gestaltung etc. abgestimmt.

Die Erschließung ist mittels Geh- und Fahrtrechten zu Lasten der FlNr. 4721 der Gemarkung Fridolfing zu sichern. Für die Entwässerung über das Dritt-Grundstück ist weiterhin ein Leitungsrecht zu bestellen.

Beschluss

Der EUB nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen. Die Erschließung ist durch Bestellung und Eintragung von Grunddienstbarkeiten zu sichern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.05.2024 08:46 Uhr