Janine Toffolini - Bauantrag zur Erweiterung des Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 1055/3, Gmkg. Fridolfing, Oberau 6
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 14.01.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB. Demnach ist die Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnungen unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Das Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden > ist erfüllt,
Die Erweiterung ist im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen > ist erfüllt,
Es rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass das Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt wird > ist erfüllt.
Da der Bestand EG bereits vorhanden ist, erscheint das Bauvorhaben auch außenbereichs-verträglich zu sein.
Die Erschließung ist gesichert.
Die notwendigen Abstandsflächen im Norden sind durch Abstandsflächenübernahme
erklärung gesichert.
Beschluss
Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.03.2020 11:06 Uhr