Janine Toffolini - Bauantrag zur Erweiterung des Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 1055/3, Gmkg. Fridolfing, Oberau 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 14.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 14.01.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB. Demnach ist die Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnungen unter folgenden Voraussetzungen möglich:
  • Das Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden > ist erfüllt,
  • Die Erweiterung ist im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen > ist erfüllt,
  • Es rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass das Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt wird > ist erfüllt.
Da der Bestand EG bereits vorhanden ist, erscheint das Bauvorhaben auch außenbereichs-verträglich zu sein.
Die Erschließung ist gesichert.
Die notwendigen Abstandsflächen im Norden sind durch Abstandsflächenübernahme erklärung gesichert.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.03.2020 11:06 Uhr