Andreas Berthold, Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück FlNr. 1286/21 der Gemarkung Fridolfing, Obermühlstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 14.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 14.01.2020 ö 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Fridolfing-Nord“ in der Änderungsfassung vom 13.09.2018. Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenzen. Die Überschreitung durch Gebäude und Außentreppe ist im Grundriss EG dargestellt und beträgt ca. 5,1 m². Eine Befreiung für die Gebäudeüberschreitung mit ca. 1,8 m² ist beantragt.
Befreiungen von festgesetzten offenen Baugrenzen (wie vorliegend) sind in der Regel ausgeschlossen, da offene Baugrenzen den äußersten Rahmen der zulässigen Bebauung vorgeben und durch Überschreitungen zusätzlicher Bauraum geschaffen würde. Somit sind Grundzüge der Planung, die nicht befreibar sind, berührt.
Als einziger Zugang zum OG müsste die Außentreppe verkehrssicher (ggf. mit zusätzlicher Überdachung) ausgebildet werden.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, der erforderlichen Befreiung nicht zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.03.2020 11:06 Uhr