Jahresrechnung 2018 - Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen und Feststellung der Jahresrechnung 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2020 ö 5

Sachverhalt

Der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2018 wurde den Gemeinderatsmitgliedern bereits mit der Ladung übersandt.

1. Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen
a) Verwaltungshaushalt
Im Rahmen der Haushaltsrechnung 2018 ergaben sich im Verwaltungshaushalt folgende über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben:

aa) Einnahmen insgesamt        5.315.015,88 €
davon AB 03 Finanzverwaltung        -37.557,68 €
davon AB 21 Grund- und Hauptschulen             28.524,91 €
davon AB 46 Einrichtungen der Jugendarbeit        100.530,08 €
davon AB 51 Salzachklinik        -78.045,36 €
davon AB 70 Abwasserbeseitigung        63.112,40 €
davon AB 81 Versorgungsunternehmen (KonzAbg.)        -123.576,18 €
davon AB 88 Allg. Grundvermögen        -28.522,54 €
davon AB 90 Steuern, allg. Zuweisungen        5.269.634,27 €
davon AB 91 Sonst. allg. Finanzwirtschaft        56.665,23 €
der übrige Betrag verteilt sich auf die restlichen Abschnitte.

ab) Ausgaben insgesamt        5.315.015,88 €
davon AB 02 Hauptverwaltung        61.277,77 €
davon AB 03 Finanzverwaltung             40.975,90 €
davon AB 21 Grund- und Hauptschulen             31.276,81 €
davon AB 46 Einrichtungen der Jugendarbeit        202.897,75 €
davon AB 51 Salzachklinik        -85.035,76 €
davon AB 58 Park- und Gartenanlagen        55.338,48 €
davon AB 61 Städtebauliche Planung etc.        -21.076,51 €
davon AB 70 Abwasserbeseitigung        63.112,40 €
davon AB 77 Hilfsbetriebe der Verwaltung        -52.737,95 €
davon AB 79 Förderung Wirtschaft und Verkehr        42.446,07 €
davon AB 90 Steuern, allg. Zuweisungen etc.        1.069.542,82 €
davon AB 91 Sonst. allg. Finanzwirtschaft        3.932.098,59 €
der übrige Betrag verteilt auf die restlichen Abschnitte.

b) Vermögenshaushalt
Im Rahmen der Haushaltsrechnung 2018 ergaben sich im Vermögenshaushalt folgende über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben:

ba) Einnahmen insgesamt        -499.660,63 €
davon AB 13 Brandschutz        -36.500,00 €
davon AB 51 Salzachklinik        1.264.440,56 €
davon AB 62 Wohnungsbauförderung        -29.845,00 €
davon AB 63 Gemeindestraßen        -125.762,27 €
davon AB 70 Abwaserbeseitigung        143.112,40 €
davon AB 79 Förderung Wirtschaft und Verkehr        -303.140,00 €
davon AB 88 Allgemeines Grundvermögen        -1.527.531,56 €
davon AB 91 Sonstige allg. Finanzwirtschaft        122.465,25 €
der übrige Betrag verteilt sich auf die restlichen Abschnitte.


bb) Ausgaben insgesamt        -499.660,63 €
davon AB 13 Brandschutz        -463.808,37 €
davon AB 46 Einrichtungen der Jugendarbeit        -26.091,19 €
davon AB 51 Salzachklinik        1.264.440,56 €
davon AB 55 Förderung des Sports        -70.395,78 €
davon AB 61 Städtebauliche Planung etc.        -370.526,92 €
davon AB 63 Gemeindestraßen        -1.188.725,24 €
davon AB 76 Sonst. öff. Einrichtungen        81.207,12 €
davon AB 77 Hilfsbetriebe der Verwaltung        53.528,86 €
davon AB 79 Förderung Wirtschaft und Verkehr        -1.050.425,64 €
davon AB 88 Allgemeines Grundvermögen        -1.238.728,43 €
davon AB 91 Sonstige allg. Finanzwirtschaft        2.491.980,83 €
der übrige Betrag verteilt sich auf die restlichen Abschnitte.

Der Rechnungsabgleich war aber durch entsprechende Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben nicht gefährdet.



2. Feststellung der Jahresrechnung 2018
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2018 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Schlusszahlen fest:        
Verwaltungshaushalt:
Soll-Einnahmen u. Soll-Ausgaben          24.734.415,88 €
Vermögenshaushalt:
Soll-Einnahmen u. Soll-Ausgaben        14.669.939,37 €
Gesamt-Einnahmen u. Ausgaben:          39.404.355,25 €

Darin enthalten ist die Zuführung zum Vermögenshaushalt (= Überschuss Verwaltungshaushalt) mit 6.710.565,25 € und eine haushaltsmäßige Zuführung an die allgemeine Rücklage von 2.491.980,83 €. Den Gemeinderäten wurde mit der Ladung der Rechenschaftsbericht gem. § 77 Abs. 2 Nr. 5 KommHV Kameralistik übersendet.

Beschluss

Soweit nicht bereits nach Art. 66 GO (Einzelgenehmigung durch Gemeinderat) beschlossen, werden die Haushaltsüberschreitungen nachträglich vom Gemeinderat gebilligt. Ferner nimmt der Gemeinderat die Jahresergebnisse des Haushaltsjahres 2018 zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2018 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.06.2020 11:51 Uhr