Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 209/1 der Gemarkung Fridolfing, Am Kloster 12
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 19.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zu nachfolgendem TOP hat der 1. Bürgermeister als Ausschussvorsitzender gemäß Art 49
GO nicht mitgewirkt. Die Leitung übernahm der 2. Bürgermeister Egon Kraus.
Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches der in Aufstellung befindlichen Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung „Fridolfing, In der Point – Am Kloster“. Die Satzung ist planreif i. S. d. § 33 Abs. 1 BauGB analog. Die hier genannten Voraussetzungen liegen vor, desweiteren wird die Satzung in Kürze bekanntgemacht, da der Satzungsbeschluss bereits gefasst wurde. Die in der Satzung getroffenen Festsetzungen i. V. m. § 34 BauGB werden grundsätzlich eingehalten, lediglich durch den offenen Freisitz ergibt sich eine geringfügige Grundflächenüberschreitung von ca. 15 m². Die Erschließung ist gesichert.
Beschluss
Der Ausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen. Der Grundflächenüberschreitung durch den Freisitz wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.07.2020 09:12 Uhr