Gemeinde Fridolfing, Bauantrag zur Neubebauung der Gemeindewiese auf den Grundstücken FlNr. 1235/2, 1235/4, 1234 u.a. der Gemarkung Fridolfing, Simon-Spannbrucker-Str. 3


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 23.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 23.06.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, die Zulässigkeit richtet sich nach gemäß § 34 BauGB. Hier sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der überbauten Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist. Sofern die Umgebungsbebauung einem der in der BauNVO genannten Baugebiete entspricht, richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach seiner Art allein danach, ob es dort zulässig wäre. Die nähere Umgebung des Vorhabens entspricht am ehesten einem Mischgebiet. Anlagen für Verwaltungen sowie für kulturelle, soziale und sportliche Zwecke sind dort gem. § 6 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO allgemein zulässig. Die Anlagen fügen sich im Übrigen in die Umgebungsbebauung ein.
Hinsichtlich Außenanlagen und Kletterwand weist der Bürgermeister noch darauf hin, dass ggf. ein Tekturantrag nachgeschoben wird , falls sich hier noch genehmigungspflichtige Planänderungen ergäben.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.07.2020 09:10 Uhr