Aschl Andreas, Bauantrag zum Einbau einer Wohnung in das landwirtschaftliche Bestandsgebäude auf FlNr. 4090, Gemarkung Fridolfing, Anwesen Öd 1a


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 23.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 23.06.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Das Bauvorhaben ist teilprivilegiert im Sinne des § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB. Zusammen mit dem Gebäude auf FlNr. 4090/1 bestand früher ein landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne des Baurechts. Das Vorhaben dient einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz und die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen gewahrt. Auch die übrigen Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB können wohl erfüllt werden.
Das Vorhaben war bereits Bestandteil eines Vorbescheidantragsverfahrens. Dieses Verfahren ist gem. Schreiben des Landratsamtes Traunstein vom 15.06.2020 ruhend gestellt da die Genehmigungsfähigkeit im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens in Aussicht gestellt wurde.

Beschluss

Der Energie- Umwelt und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. §36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.07.2020 09:10 Uhr