Abdrachmanov Marina und Asamat, Bauantrag zur Errichtung einer Doppelgarage und einer Einfriedung auf dem Grundstück FlNr. 244/1 der Gemarkung Fridolfing, Salzachstraße 8 a


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 21.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 21.07.2020 ö 6

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt in einem Randbereich zwischen Außen- und Innenbereich. Die Baugenehmigung für das Wohnhaus wurde seinerzeit noch unter dem Regime des § 35 BauGB erteilt. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Die geplante Garage erscheint aus Sicht der Gemeinde in jedem Fall vertretbar.

Hinsichtlich der Einfriedung (Genehmigungspflicht bei Außenbereichslage) muss ein Rückbau erfolgen, da diese teilweise auf öff. Fläche errichtet wurde. Eine Abtretung der Fläche kommt nicht in Frage. Max. Höhe an der öff. Verkehrsfläche 1,00 m.

Beschluss

Der Energie- Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur geplanten Garage herzustellen.
Die Einfriedung mit max. 1,00 m Höhe entlang der Straße muss auf das Baugrundstück zurückgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2020 10:09 Uhr