Di-Qual Andreas, Bauantrag zum Abbruch des best. Wohnhauses und Errichtung eines 4-Familienhauses mit Carport auf dem Grundstück FlNr. 243 der Gemarkung Fridolfing, Salzachstraße 10


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 21.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 21.07.2020 ö 7

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt in einem Grenzbereich zwischen Außen- und Innenbereich. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt wird das Grundstück von dort eher dem Außenbereich zugeordnet. Die Gemeinde hatte 2019 in einem Vorbescheidverfahren einer Ersatzbebauung mit max. drei Wohnungen zugestimmt, wobei die konkrete Größe im Rahmen des Verfahrens geklärt werden sollte. Dieser Antrag wurde seinerzeit zurückgenommen.
Das geplante Bauvorhaben ist aus Sicht der Gemeinde zu groß und fügt sich – wenn man zugunsten des Antragstellers von § 34 BauGB ausgeht – nicht ein. Das geplante Hauptgebäude fügt sich auch nicht in das best. Gelände ein, sondern es sind unnatürliche Abgrabungen geplant. Dasselbe gilt für den Carport, für den große Abgrabungen erforderlich würden. Die Bebauung erscheint daher insgesamt zu dicht. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit liegen nicht vor.

Nach einem Termin im Landratsamt beim Kreisbaumeister und einer Ortsbesichtigung am 21.07.2020 hat der Antragsteller seine Eingabeplanung abgeändert. Anstelle des ursprünglich geplanten Carports für 5 Fahrzeuge wird nunmehr ein Carport für 2 Fahrzeuge eng am Hauptgebäude geplant. Die restlichen Stellplätze werden im Freien nachgewiesen. Die Zufahrtsbreite beschränkt sich in diesem Bereich nun auf 6 m.

Aufgrund dieser Planung ist nunmehr auch eine bessere Grünordnung entlang der Straße möglich.
Hinsichtlich der Höhenlagen und Einpassung des gesamten Bauvorhabens in das best. Gelände sollte aus Sicht des Bürgermeisters noch eine Darstellung in Zusammenschau mit dem best. Nachbarn erfolgen . Weiterhin wäre zu fordern, dass die Höhenlage vor Baubeginn von der Gemeinde zusammen mit der Genehmigungsbehörde abgenommen werden muss.

Beschluss

Der Energie- Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und ist mit der Behandlung des nachgereichten Eingabeplanes einverstanden.

Weiterhin beschließt er, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB grundsätzlich zu erteilen.

Höhenlagen und Einpassung des gesamten Bauvorhabens in das best. Gelände müssen in einer Darstellung in Zusammenschau mit dem best. Nachbarn noch aufgezeigt werden. Weiterhin wird verlangt, die Höhenlage vor Baubeginn von der Gemeinde zusammen mit der Genehmigungsbehörde abzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2020 10:09 Uhr