Berger Josef, Antrag auf Vorbescheid zum Teilabbruch des best. landwirtschaftlichen Gebäudes und Wiedererrichtung als Ersatzbau mit einer Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück FlNr. 1230 der Gemarkung Pietling, Seebach 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 21.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 21.07.2020 ö 9

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Es handelt sich um das landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnhaus, das zum Teil abgebrochen und wiedererrichtet werden soll. In dem zu erhaltenden Teil befindet sich nach Aktenlage eine genehmigte Austragswohnung. Außerdem gibt es noch eine dem Betrieb zugeordnete Wohnung auf dem Grundstück FlNr. 1230/1 der Gemarkung Pietling, genehmigt als Wohnungseinbau 1995.
Eine landwirtschaftliche Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB liegt vor; der Ersatzbau beurteilt sich nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB. Nach den Angaben des Antragstellers beträgt die Wohnfläche im Bestand ca. 550 m².
Aus Sicht der Gemeinde liegen die Voraussetzungen für einen Ersatzbau grundsätzlich vor. Es wird davon ausgegangen, dass die Wohnbedürfnisse des Betriebsleiters mit seiner Familie und auch die Bedürfnisse der Austragler bei einem Ersatzbau, der die Größenordnung des Bestandes wieder aufnimmt, ausreichend gedeckt werden können.
Fragen zur Gestaltung sind durch die Bauaufsichtsbehörde zu klären.

Beschluss

Der Energie- Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. §36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2020 10:09 Uhr