Blessing Gustav, Antrag auf Vorbescheid zum Anbau eines gewerblichen Lagerraumes an das best. Nebengebäude auf dem Grundstück FlNr. 3846/1 der Gemarkung Fridolfing, Hilzham 8a


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 21.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 21.07.2020 ö 10

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich, eine landwirtschaftliche Privilegierung o. ä. liegt nicht vor. Allerdings ist der gewerbliche Betrieb im Keller baurechtlich genehmigt. Nach § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB ist die bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebes teilprivilegiert, wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist. Dies scheint der Fall zu sein. Außerdem ist die profil- und traufgleiche Erweiterung des best. Nebengebäudes aus Sicht der Gemeinde außenbereichsverträglich. Die fehlende Abstandsfläche müsste ggf. durch AFÜ gesichert werden.

Beschluss

Der Energie- Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2020 10:09 Uhr