Lebacher Petra und Andreas, Antrag auf Vorbescheid zum Teilabbruch des best. Gebäudes mit Neuerrichtung als Ersatzbau für zwei Ferienwohnungen und Erweiterung eines Quergiebels auf dem Grundstück FlNr. 44 der Gemarkung Pietling, Hauptstraße 19


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 21.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 21.07.2020 ö 12

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches der Ortsabrundungssatzung Pietling. Vorhaben beurteilen sich nach § 34 BauGB. Als Art der baulichen Nutzung ist Dorfgebiet festgelegt. Hier sind Wohnungen und Betriebe des Beherbergungsgewerbes generell zulässig.
Die Abstandsfläche West ist durch eine best. Abstandsflächenübernahme gesichert.
Im Rahmen des Verfahrens muss noch ein Stellplatznachweis geführt werden.
Die Gestaltung des Quergiebels ist mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde und dem Landesamt für Denkmalpflege wegen der Denkmalnähe abzustimmen.

Beschluss

Der Energie- Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen.
Eine profil- und traufgleiche Anbindung an den Bestand wäre aus gestalterischen Gründen wünschenswert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2020 10:09 Uhr