Bauantrag zur Sanierung des Bestandsgebäudes und Umnutzung in ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten und Errichtung von 6 Stellplätzen mittels eines Triplexparkers, FlNr. 114/2, Gemarkung Fridolfing, Hadrianstr. 3
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 12.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich demnach gem. §34 BauGB. Solche Vorhaben sind zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Umgebungsbebauung einfügen und die Erschließung gesichert ist. Das Gebäude bleibt hinsichtlich Kubatur, Wandhöhen, Dach etc. im Wesentlichen wie der Bestand erhalten. Die Anzahl der Wohneinheiten ist nicht einfügungsrelevant. Das Vorhaben erscheint bauplanungsrechtlich somit zulässig.
Gemäß vorliegender Planung sollen die Grundstücksgrenzen im Bereich der westlichen Dachüberstände überbaut werden, eine rechtliche Würdigung dieser Grenzverletzung wird jedoch nicht vorgebracht. Des Weiteren ist die Abstandsflächensituation nach Osten hin nicht geklärt und bedarf hinsichtlich evtl. vorliegender Abweichungstatbestände noch einer näheren Prüfung durch das LRA. Hinsichtlich der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse wird besonders auf die Verkehrslärmeinwirkungen von den angrenzenden Straßen hingewiesen.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9
Datenstand vom 02.10.2024 12:56 Uhr