Bauantrag zur Sanierung des Bestandsgebäudes und Umnutzung in ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten u. Errichtung von 6 Stellplätzen in einem Triplexparker, FlNr. 114/2, Gemarkung Fridolfing, Laufener Str. 3


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 05.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 05.11.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, Zulässigkeit gemäß § 34 BauGB. Auf den Beschluss des EUB vom 12.09.2024 wird verwiesen. 

In der vorliegenden Planung sind über das gesamte Gebäude keine Dachüberstände mehr vorgesehen. Aus ortsplanerischen und städtebaulichen Gründen sollten allerdings Dachüberstände ausgeführt werden, da sie ortsüblich sind. Auch die Untere Denkmalschutzbehörde empfiehlt in Bezug zum bestehenden Baudenkmal D-1-89-118-10 (auf FlNr. 114) Dachüberstände.
Aufgrund der Erweiterung des Obergeschosses Richtung Westen bis an die Grundstücksgrenzen ergibt sich eine Erhöhung der GFZ. Diese beträgt ca. 0,95. Diese Dichte fügt sich aus Sicht der Gemeinde (auch im Vergleich mit dem benachbarten Baugebiet) nicht mehr ein. Weiterhin fehlt ein Mindest-Stauraum vor dem Triplexparker

Die notwendigen Abstandsflächen nach Osten werden nicht eingehalten. Hierfür ist die Zulassung einer Abweichung nach Art. 63 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BayBO beantragt. Die Voraussetzungen für die Zulassung liegen laut Landratsamt vor. Über die Abweichung wird im Rahmen des Verfahrens durch die Bauaufsichtsbehörde entschieden.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt die vorgelegte Planung zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

Datenstand vom 04.12.2024 11:33 Uhr