Bauleitplanung - Aufstellung des Bebauungsplanes Hasenbergl II im Bereich der Grundstücke FlNrn. 9, 9/1 und 985 der Gemarkung Pietling - Freigabe der Vorentwürfe für die erste öff. Auslegung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 07.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat sich in den Sitzungen vom 14.07.2022 und 30.03.2023 mit der Bauleitplanung auf vorgenannten Grundstücken befasst. Am 30.03.2023 wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst. Nach Erstellung der ersten Entwürfe bzw. vor einer öffentlichen Auslegung sollten die Unterlagen erneut dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Das städtebauliche Konzept wird durch H. Michael Mayer von der PLG Strasser GmbH, Traunstein erläutert. Hierzu wird vollinhaltlich auf die vorgestellte kurze Präsentation vom 07.11.2024 verwiesen. Die dort dargestellten Varianten unterscheiden sich nur hinsichtlich der Nebengebäude in Form von Carports, Garagen und einer Mischung aus beiden Möglichkeiten. Insgesamt wurde bei der Erstellung des Konzeptes darauf geachtet, dass die Bebauungsdichte, wie sie auch im benachbarten Baugebiet Am Bergfeld zulässig ist, nicht überschritten wird.
Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, auf Basis der vorgelegten Variante C (Garagen+Carports gemischt) den Bebauungsplanentwurf einschl. Begründung und Umweltbericht auszuarbeiten und das weitere Verfahren (frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden) durchzuführen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass ein harmonischer Straßenzug mit guter Begrünung entstehen kann. Um das städtebauliche Konzept umsetzen zu können, sollte vorliegend mit geschlossenen Baugrenzen gearbeitet werden
In der anschließenden kurzen Diskussion wurden folgende Themen angesprochen, die im Laufe des Verfahrens nochmals genauer untersucht werden sollen:
- Dichte der Bebauung
Garagenvorplätze
Stellplatzanzahl
Höhenlage Hauptgebäude, Wandhöhe, Beschattung
Ableitung der Oberflächenwässer aus dem Baugebiet
Die notwendigen notariellen Verträge werden parallel vorbereitet und vor Erreichen der Planreife finalisiert.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die vorgelegten Vorentwürfe zur Kenntnis und beschließt, das weitere Verfahren (Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB) auf Basis der Variante C durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
Datenstand vom 03.12.2024 09:23 Uhr