Traxl Michael, Antrag auf Vorbescheid zur Schaffung einer zweiten Wohneinheit und Errichtung einer Garage mit Werkstatt und Technikraum auf dem Grundstück FlNr. 3647 der Gemarkung Fridolfing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 15.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 15.09.2020 ö 11

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Das best. Wohnhaus weist 1 Wohneinheit auf, die vom Antragsteller mit seiner Familie sowie den Eltern bewohnt wird. Der Wunsch nach Auflockerung der Wohnverhältnisse ist nachvollziehbar.
Nach § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB ist die Erweiterung um eine zweite Wohneinheit grundsätzlich möglich, wenn das best. Wohngebäude zulässigerweise errichtet worden ist, die Erweiterung im Verhältnis zum Bestand und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen ist und die Eigennutzung gegeben ist. Diese Voraussetzungen liegen grundsätzlich vor. Eine Nutzungsänderung im EG mit Aufstockung des best. Nebengebäudes erscheint zur Schaffung der zweiten Wohneinheit möglich, wobei eine Überlappung mit dem Bestand erforderlich ist.
Grundsätzlich möglich erscheint auch die Errichtung einer Garage mit Werkstatt und Technikraum; Lage Größe und Zufahrt sind im Verfahren zu klären.
Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, zum Vorbescheidantrag das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.12.2020 10:58 Uhr