Haushalt 2019 - Bekanntgabe des Entwurfes der Jahresrechnung 2019 nach Art. 102 Abs. 2 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2020 ö 5

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs.2 der Bayerischen Gemeindeordnung ist der Entwurf der Jahresrechnung dem Gemeinderat noch vor der Einleitung der örtlichen Rechnungsprüfung zur Kenntnis vorzulegen.
Im Zusammenhang mit dieser Kenntnisnahme ist kein Beschluss oder andere Behandlung durch den Gemeinderat erforderlich.

Die gesamte Jahresrechnung 2019 sowie der zugehörige Rechenschaftsbericht, die Vermögensübersicht, die Übersicht über die Rücklagen und der Schulden sowie das Verzeichnis über die unerledigten Vorschüsse und Verwahrgeld er, wurden dem Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis vorgelegt.

Ergänzend wurden dem Gemeinderat die Eckdaten wie z.B. die Haushaltsvolumina und die Zuführungen anhand einer Präsentation dargestellt.

Datenstand vom 15.10.2020 16:00 Uhr