Bauleitplanung; Aufstellung einer Einbeziehungssatzung/Erweiterung der Ortsabrundungssatzung "Untergeisenfelden" im Bereich des Grundstückes FlNr. 1755/T der Gemarkung Fridolfing
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 24.09.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Grundstücksteil liegt derzeit außerhalb der Geltungsbereichsgrenze der rechtskräftigen Ortsabrundungssatzung „Untergeisenfelden“. Die Fläche erscheint ortsplanerisch grundsätzlich für eine Bebauung mit einem Wohngebäude geeignet, sie ist nach Nordosten hin durch den angrenzenden Hang begrenzt.
Bei einer Abstimmung mit dem Kreisbaumeister vor Ort wurde der Antrag grundsätzlich positiv bewertet. Im Zuge einer Bauleitplanung sollte ein genügend großer Abstand zur Hangkante Nordost gewahrt werden. Desweiteren sollte die erf. Ortsrandeingrünung im Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde festgelegt werden. Auf eine der ländlichen Umgebung angepasste Gestaltung muss bereits im Satzungsverfahren geachtet werden. Da es sich um das Grundstück des landwirtschaftlichen Betriebes handelt, erscheine die Erstellung eines Geruchsgutachtens (vorerst) entbehrlich. Die Gewährleistung gesunder Wohnverhältnisse (im MD) sei aber entspr. d
arzulegen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Sach- und Rechtslage zur Kenntnis und beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung.
Mit den Antragstellern ist ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.10.2020 15:54 Uhr