Petra und Michael Hafner, Bauantrag zur Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser mit Carports und Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 153 der Gemarkung Fridolfing, Salzachstraße 3 und 5


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 01.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 01.12.2020 ö 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Ostmarkstraße Süd“. Das Bauvorhaben war ursprünglich auf Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt worden. Im Zuge bzw. nach der Bauausführung wurde deutlich, dass mehrere, teils erhebliche Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gegeben sind. Daher wurde – wie die BayBO dies vorsieht – die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens verlangt. Nötige Befreiungen sind in diesem Verfahren zu beantragen und zu begründen. Außerdem ist zu verlangen, dass an verschiedenen Stellen ein Rückbau vorgenommen wird, um den Rahmen von Befreiungen nicht zu sprengen. Bauliche Änderungen und Anpassungen ergeben sich aus dem „Tekturplan“.

Im Einzelnen sind folgende Befreiungen erforderlich/beantragt:
  • Baugrenzenüberschreitungen bei den Quergiebeln und den Carports > vertretbar.
  • GRZ-Überschreitung 0,33 anstatt max. 0,30 bzw. 0,48 anstatt max. 0,45 > die Überschreitungen halten sich noch im Rahmen der Befreiungspraxis des LRA; um die Zahlen zu erreichen, müssen befestigte Flächen teils rückgebaut werden.
  • Terrassenstützwände zur Salzachstraße > in Länge und Höhe begrenzt und vertretbar

Die Flächen wurden wieder zu einem Grundstück verschmolzen. Der Bauherr hat schriftlich erklärt, die nicht konformen aufgeständerten Solaranlagen in die jew. Dachfläche auflegen zu wollen. Weiter werden folgende Rückbauten/Umbauten vorgenommen, um rechtmäßige Zustände zu erreichen:
  1. Die Stellplätze an der Ostmarkstraße werden geändert, Entwässerung auf dem Baugrundstück, Beseitigung Stützmauer.
  2. Abgrenzung private Fläche – öffentliche Fläche durch Granitsteineinfassung.
  3. Rückbau befestigte Fläche westlich von Stellplatz Nr. 6.
  4. Baumpflanzungen entlang der Straße und am Grundstück in der Pflanzqualität 16/18.
  5. Änderung der Gestaltung der Sichtschutzwände.
  6. Rückbau der nördlichen Betonwand auf Geländeniveau in einem Teilbereich.
  7. Rückbau Pflasterflächen nördlich der Carports.
  8. Anpassung des Geländes am nördlich angrenzenden, im Eigentum des Bauherrn befindlichen Grundstückes.

Beschluss

Der Ausschuss nimmt das Bauvorhaben bzw. den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt, den erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens zuzustimmen.
Die Zustimmung ist an die Umsetzung der Nrn. 1 – 8 gemäß Sachverhalt in Verbindung mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes geknüpft.

Die Genehmigungsbehörde wird gebeten, die Umsetzung durch Formulierung von Auflagen mit Fristsetzung möglichst bis Ende April 2021 sicherzustellen und bei Nichterfüllung Zwangsgelder anzudrohen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.03.2021 08:46 Uhr