Industriegrund Max Aicher GmbH, Bauantrag zur Nutzungsänderung des best. Gebäudes in ein Arbeiterwohnheim auf den Grundstücken FlNrn. 3527/2, 3525/14, 3645/9 und 3644/1 der Gemarkung Fridolfing, Bahnhofstraße 36


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 01.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 01.12.2020 ö 6

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 BauGB. Für das best. Gebäude wurde zuletzt im Jahr 2016 eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung als Unterkunft für Asylbewerber erteilt.

Die Nutzung „Wohnen“ fügt sich nach Art der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein. In dem künftigen Arbeiterwohnheim sind in den Obergeschossen 22 Zimmer mit insgesamt 23 Betten geplant. Im EG ist der Einbau eines Speiseraums mit Gemeinschaftsküche vorgesehen. Im Übrigen soll die Bestandsnutzung im EG unverändert bleiben. Gemäß Stellplatzberechnung werden 32 Stellplätze benötigt, die auf insgesamt vier Grundstücken nachgewiesen werden sollen.

Der Stellplatznachweis kann dann anerkannt werden, wenn die Stellplätze auf den Drittgrundstücken zugunsten des Grundstückes FlNr. 3527/2 rechtlich durch Dienstbarkeit gesichert werden.

Auf den Lärmschutz wird hingewiesen. Dies betrifft insbesondere die der Bahn zugewandten Zimmer. Weiterhin ist gegenüber der angrenzenden Wohnbebauung bzgl. der Stellplatznutzung ein ausreichender Lärmschutz, insb. während der Nachtzeit zu gewährleisten.

Beschluss

Der Ausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und erklärt das Einvernehmen nach § 36 BauGB. Dabei wird davon ausgegangen, dass die notwendigen Stellplätze rechtlich gesichert und ein ausreichender Lärmschutz gewährleistet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.03.2021 08:46 Uhr