Bauantrag zum Anbau eines Carports und Erneuerung des Daches am Wohnhaus, FlNr. 4070/2, Anwesen Forst 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 11.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 11.03.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, eine Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 BauGB liegt nicht vor. Das Vorhaben bestimmt sich daher gem. § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Außenbereich, die im Einzelfall zugelassen werden können, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist nicht erkennbar, die Erschließung über die vorhandene Zufahrt ist gesichert. 
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch gegenüber der Gemeinde auf Ertüchtigung des Feldweges besteht.
Der nördlich gelegene Schuppen sollte im Zuge der Maßnahme ersatzlos und vollständig beseitigt werden.
Die Möglichkeit zur Ertüchtigung des best. Wohnhauses mit Erneuerung des Dachstuhles wurde im Rahmen einer Ortsbesichtigung mit dem LRA TS vorabgestimmt.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.04.2025 08:55 Uhr