Freiwillige Feuerwehr Pietling; Bestätigung des gewählten Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 03.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
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GR Johann Schild hat an der Beratung und Beschlussfassung
gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen.
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Bürgermeister Schild teilte hierzu mit, dass die Amtszeit des 1. Kommandanten und der beiden Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Pietling zum 30.04.2025 ablaufen wird. Im Rahmen der Generalversammlung am 08.03.2025 wurde die Neuwahl des 1. Kommandanten und der beiden stellvertretenden Kommandanten durchgeführt. Die Gemeindeverwaltung hat die Wahlberechtigten der Freiwilligen Feuerwehr Pietling form- und fristgerecht zu dieser Generalversammlung geladen.
Zum 1. Kommandanten wurde wie bisher Herr Johann Schild, zum 1. stellvertretenden Kommandanten wie bisher Herr Christoph Huber und zum 2. Stellvertretenden Kommandanten wie bisher Herr Tobias Maier gewählt.
Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) bedürfen die Gewählten der Bestätigung der Gemeinde.
Für die Bestätigung müssen nach Nr. 8.2.1 der Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Die Wahl muss ordnungsgemäß abgelaufen sein.
- Die gewählte Person muss wählbar sein.
- Die gewählte Person muss die Wahl angenommen haben.
- Die gewählte Person muss geeignet sein (Art. 8 Abs. 4 Satz 2 BayFwG).
Die Wahlen des Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter wurden gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 5 BayFwG schriftlich und geheim durchgeführt. Vor der Durchführung wurde festgestellt, dass die drei Gewählten auch wählbar waren. Die Gewählten haben ihrer Wahl nach Abschluss der Wahlhandlungen schriftlich zugestimmt. Die Eignung kann festgestellt werden, da die notwendigen Lehrgänge gem. § 7 der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz nachgewiesen wurden und von Seiten des zuständigen Kreisbrandrats Christoph Grundner Einverständnis besteht. Somit steht einer Bestätigung durch die Gemeinde nichts im Wege. Die Amtszeit der Feuerwehrkommandanten dauert sechs Jahre (Art. 8 Abs. Satz 1 BayFwG).
Beschluss
Der Gemeinderat bestätigt Herrn Johann Schild als 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Pietling, Herrn Christoph Huber zum 1. stellvertretenden Kommandanten und Herrn Tobias Maier zum 2. stellvertretenden Kommandanten gem. Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG. Die Amtszeit beginnt am 01.05.2025 und endet am 30.04.2031.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.05.2025 10:37 Uhr