Bauantrag zum Neubau eines Nebengebäudes als Lagerraum zum bestehenden Wohnhaus (Denkmal), FlNr. 61, Gemarkung Pietling, Hauptstraße 33


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 13.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 13.05.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches der Ortsabrundungssatzung Pietling und hält deren Vorgaben ein. Bei der Ortsabrundungssatzung handelt es sich um eine Satzung gem. §34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB, die Zulässigkeit des Vorhabens ergibt sich entsprechend aus §34 Abs. 1 BauGB, da es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. 
Bauordnungsrechtlich darf das Gebäude nur als Nebengebäude genutzt werden, da es grenznah steht. Werkstatt, Aufenthaltsnutzung u. ä. sind ausgeschlossen.

Beschluss

Der Umwelt-, Energie- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.06.2025 10:44 Uhr