Bauantrag zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Garage und Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, FlNr. 2168, Gemarkung Fridolfing, Lebenau 5
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 13.05.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Das Vorhaben war bereits Gegenstand eines gleichlautenden Vorbescheidantrages. Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss hat dem Vorhaben in seiner Sitzung vom 16.04.2024 unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB grundsätzlich zugestimmt, da das bestehende Gebäude zulässigerweise errichtet wurde, Missstände oder Mängel aufweist, vom Eigentümer oder dessen Familie seit längerer Zeit selbst genutzt wird und Tatsachen die Annahme rechtsfertigen, dass das neu errichtete Gebäude dem Eigenbedarf des Eigentümers bzw. dessen Familie dienen soll.
Das vorliegende Bauvorhaben wurde mit dem LRA abgestimmt.
Auf die Ergebnisse des gemeindlichen Sturzflutmanagement (Tiefpunkt im Ortsteil) wird hingewiesen. Die Höhenlage der Oberkante Fertigfussboden im EG ist entsprechend festzulegen.
Die Grundstücksentwässerung ist über eine 3-Kammer Kleinkläranlage sichergestellt, deren Genehmigung in 2025 ausläuft und die entsprechend zu verlängern bzw. zu überarbeiten ist. Als Nachweis der gesicherten Zufahrt liegt ein entsprechendes Geh- und Fahrtecht vor.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. §36 BauGB herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.06.2025 10:44 Uhr