Bauantrag von Rosenberger HFT GmbH & Co. KG zur Errichtung eines Parkplatzes auf den Grundstücken FlNrn. 1095/2 und 1097 der Gemarkung Pietling, Kaltenbrunn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 20.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 20.06.2017 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Kaltenbrunn II. Entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes, werden an 2 Stellen die Grenzen zur festgesetzten, öffentlichen Grünfläche geringfügig überschritten, da ansonsten wegen dem abgerundeten Grenzverlauf einige Stellplätze  nicht voll nutzbar wären. Im Bereich der geplanten Unterführung wird der festgesetzte Grünstreifen durchtrennt. Für diese Abweichungen vom Bebauungsplan ist die Erteilung einer Befreiung gem. §31 Abs. 2 BauGB erforderlich.
Ein immissionsschutzrechtliches Gutachten der Lärmschutzberatung Steger & Partner liegt dem Bauantrag bei, in diesem wird die nächtliche Benutzung der Parkflächen auf einen Teil der Gesamtfläche eingeschränkt.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, die erfor-derlichen Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB zu befürworten. Dem Vorhaben wird gem. §36 BauGB das Einvernehmen der Gemeinde erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2018 09:15 Uhr