Bauleitplanung - Aufstellung einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Allerfing; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2021 ö 4

Sachverhalt

Für den Ortsteil Allerfing liegt ein Antrag zur Schaffung von Baurecht vor. Konkret soll das Grundstück FlNr. 838 der Gemarkung Pietling mit einem Wohnhaus bebaut werden. Der Ortsteil ist bisher planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen, grundsätzlich sind hier nur Bauvorhaben für die Landwirtschaft zulässig. Im gültigen FNP ist der Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Zur Klärung, ob der Aufstellung einer Satzung immissionsschutzrechtliche Belange entgegenstehen, wurde vorab eine gutachterliche Voreinschätzung veranlasst. Im Ergebnis hat der Gutachter unter Zugrundelegung der „Abstandsregelung des Bayerischen Arbeitskreises Immissionsschutz in der Landwirtschaft“ festgestellt, dass für das in Rede stehende Grundstück als Dorfgebiet keine schädlichen Umwelteinwirkungen zu erwarten seien. Dies gelte auch bei separater Betrachtung der im Gebiet vorhandenen Biogasanlage. Bei den Berechnungen seien auch noch mögliche Erweiterungen der landw. Betriebe berücksichtigt worden.
Die Abschätzung des Gutachters wurde zusätzlich durch die Untere Immissionsschutzbehörde am LRA TS geprüft und als fachlich korrekt bewertet.
Im Zuge der Begutachtung wurden von einem landwirtschaftlichen Betrieb grundsätzliche Einwendungen gegen eine bauliche Entwicklung vorgebracht, die im Zuge des Verfahrens gewertet und einer Abwägung zugeführt werden müssen.

Ein möglicher Geltungsbereich der Satzung ist in dem in Anlage beigefügten Lageplan dargestellt. Bei Bauvorhaben am Ortsrand muss eine Eingrünung (planerisch oder textlich) vorgesehen werden. Weitere Vorgaben sind im weiteren Verfahren noch zu prüfen. Der Landwirtschaft dienende, privilegierte Vorhaben sind unabhängig vom Geltungsbereich einer künftigen Satzung auch weiterhin (außerhalb und innerhalb der Satzung) zulässig.

Die Erschließung des Grundstückes FlNr. 838 müsste über das gemeindliche, ca. 4 m breite FlSt. 846 erfolgen. Hierzu sollte mit dem Antragsteller eine entspr. Vereinbarung geschlossen werden. Eine öffentliche Widmung ist weder erforderlich noch angezeigt. Die Feldzufahrt Richtung Süden muss freigehalten werden.

In der anschließenden Diskussion wurden verschiedentlich Bedenken mit Blick auf die bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe laut. Bei Zulassung einer weiteren Wohnbebauung würden zwangsläufig Entwicklungsmöglichkeiten der Landwirtschaft eingeschränkt. Eine heranrückende Wohnbebauung sei für die Landwirtschaft unabhängig von einer gutachterlichen Bewertung kritisch zu sehen, das hätte sich in vergleichbaren Fällen immer wieder gezeigt. Vom 1. Bürgermeister wird hierzu ausgeführt, dass gerade Ziel des Verfahrens sei, alle öffentlichen und privaten Belange zu ermitteln und zu gewichten, damit im Anschluss eine gerechte Abwägung erfolgen könne. Daher sollte zumindest eine erste Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Sach- und Rechtslage zur Kenntnis und beschließt die Aufstellung einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Allerfing. Der FNP wird im Parallelverfahren geändert. Die Erschließung des Grundstückes FlNr. 838 ist mittels Gestattung zu regeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 7

Datenstand vom 17.03.2021 08:29 Uhr