Erweiterter Regiebetrieb Abwasser - Kalkulation für die Jahre 2021-2024 mit Vorstellung der Kalkulationsergebnisse und Genehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö 1

Sachverhalt

1. Nachkalkulation der Gebühren der Jahre 2014 bis 2016
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Dipl.-Volkswirt und Steuerberater, Herr Alfred Plank, Pfarrkirchen erschienen. Herr Plank trug dem Gemeinderat die Gebührennachkalkulation der Jahre 2017 bis 2020 für den erweiterten Regiebetrieb „Abwasserbeseitigung der Gemeinde Fridolfing“ vor. Die entsprechenden Unterlagen wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Ladung für die heutige Sitzung zur Kenntnisnahme übersandt.

Zusammenfassend wurde durch Herrn Plank festgestellt, dass die Kalkulation der Gebühren nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes vorzunehmen ist. Für die Abwasserbeseitigung sollen kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Gebühren erhoben werden (Art. 8 KAG).

Die ansatzfähigen Kosten umfassen die Betriebskosten im engeren Sinn, die Kosten der Verwaltung und Unterhaltung sowie angemessene Abschreibungen und die kalkulatorischen Zinsen auf das Anlagekapital.

Der Kalkulationszeitraum kann maximal vier Jahre umfassen. Zum Ende des Zeitraums ist eine Nachkalkulation durchzuführen; Überschüsse müssen, Defizite sollen vorgetragen werden.

Grundlage für die Kalkulation war der kaufmännische Jahresabschluss. Die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnung waren lediglich zu modifizieren um die Zinsaufwendungen.

Die kalkulatorischen Zinsen wurden nach der sog. Halbwertmethode ermittelt. Das eingesetzte Kapital wird gleichbleibend über die gesamte Lebensdauer zur Hälfte verzinst. Es wurde ein Zinssatz von 3,5 % angesetzt.

Herr Plank stellte eingangs die wesentlichen Einzelpositionen der Nachkalkulation sowie der Neukalkulation dar.

Das betriebswirtschaftliche Ergebnis der Jahre 2017 bis 2020 stellte sich wie folgt dar:

Jahr        Überdeckung        Unterdeckung
aus Vorjahren        170.824,00
2017        71.563,00         
2018        41.297,00        
2019        78.616,00
2020        29.163,00        
Gesamt:        388.463,00        0,00

Demnach ergibt die Nachkalkulation der Jahre 2017 bis 2020 eine Überdeckung von insgesamt 388.463,00 € die auf den Neukalkulationszeitraum vorgetragen wird.


2. Neukalkulation der Abwassergebühren
Das voraussichtliche betriebswirtschaftliche Ergebnis der Wirtschaftsjahre 2021 bis 2024 stellt sich nach Auskunft von Herrn Plank wie folgt dar:

Jahr        Überdeckung        Unterdeckung
2021                5.857,00 €
2022                118.365,00 €
2023                126.609,00 €
2024                138.499,00 €
Gesamt:        0,00        389.330,00 €

Somit ergibt sich für den neuen Kalkulationszeitraum eine Gesamtunterdeckung von 389.330,00 €.

Diese Unterdeckung wird mit dem Überdeckungsbetrag aus dem Nachkalkulationszeitraum 2017 bis 2020 in Höhe von 388.463,00 € verrechnet. Somit verbleibt für den neuen Kalkulationszeitraum 2021 bis 2024 eine Gesamtunterdeckung von 867,00 € bestehen.

Dieser Überdeckungsbetrag wird auf den Neukalkulationszeitraum 2025 ff. vorgetragen.

Hinsichtlich der Höhe der Einleitungsgebühren nach § 10 Abs. 1 der Beitrags- und Gebührensatzung von
       2,50 €/m² bei Grundstücken, die Schmutz- und Oberflächenabwässer ableiten können, und
       2,29 €/m³ bei Grundstücken, die nur Schmutzwasser ableiten können,
ergibt sich somit in den Wirtschaftsjahren 2021 bis 2024 keine Änderung.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nach der derzeitigen Kalkulation ab 2025 mit einer Erhöhung der Einleitungsgebühren von ca. 0,60 € gerechnet werden müsse. Ob dies tatsächlich zutreffend ist, kann jedoch erst zum Ende des aktuellen Kalkulationszeitraums prognostiziert werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Nachkalkulation für die Jahre 2017 bis 2020 sowie der Neukalkulation der unveränderten Einleitungsgebühren für die Wirtschaftsjahre 2021 bis 2024 zu. Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 2022 soll seitens der Verwaltung eine Überprüfung der Kostenentwicklung stattfinden. Ist abzusehen, dass zum Ende des Kalkulationszeitraumes eine deutliche Gebührenerhöhung angezeigt ist, ist gegebenenfalls eine Neukalkulation ab 2023 durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.03.2021 09:39 Uhr