Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 4587/7 der Gemarkung Fridolfing, Winkeln
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 02.03.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Energie-, Umwelt- und Bauausschuss | Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss | 02.03.2021 | ö | 6 |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches der rechtskräftigen Ortsabrundungssatzung Winkeln. Das Bauvorhaben widerspricht der Satzung im Hinblick auf die flache Dachneigung von 15 ° (festgesetzt mind. 21°). Hierfür ist eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB analog beantragt. Alle weiteren Festsetzungen der Satzung werden eingehalten. Die Zufahrt bzw. die Erschließung ist durch Grunddienstbarkeit gesichert.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.04.2021 08:27 Uhr