Antrag auf Vorbescheid zum abbruch der best. Gebäude und Errichtung einer Wohnanlage mit 11 Wohnungen, Gewerbefläche und Tiefgarage auf dem Grundstück FlNr. 120 der Gemarkung Fridolfing, St.-Johann-Str. 7
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 02.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauausschuss hat einem Vorbescheidantrag mit ähnlichem Inhalt in der Sitzung am 05.11.2019 grundsätzlich zugestimmt. Das Verfahren wurde beim Landratsamt Traunstein bisher nicht weitergeführt, da sich der Antrag zu wenig am Bestand orientierte.
Der vorliegende Antrag betrifft nur das Grundstück FlNr. 120. Die neuen Gebäude sollen sich hinsichtlich Größe, Wandhöhen, Kubaturen und Dächer sehr eng am Bestand orientieren. Lediglich der Zwischenbau wird etwas höher. Die notwendigen Stellplätze werden überwiegend in einer zum Teil überdeckten Tiefgarage nachgewiesen.
Gemäß Art. 63 Abs. 1 Satz 2 BayBO in der seit 01.02.2021 geltenden Fassung sollen von den Anforderungen des Art 6 (= Abstandsflächen) Abweichungen insbesondere zugelassen werden, wenn ein rechtmäßig errichtetes Gebäude durch ein Wohngebäude höchstens gleicher Abmessung und Gestalt ersetzt wird. Hinsichtlich des grenznah stehenden Gebäudes kann diese „Regelabweichung“ aus Sicht der Gemeinde hier angewandt werden.
Folgende Maßgaben sollen im weiteren Verfahren beachtet werden:
- Die Gestaltung der Fassaden soll sich am Bestand orientieren und mit Gemeinde und Landratsamt abgestimmt werden.
Entlang der St.-Johann-Straße sollte eine Begrünung – ggf. zu Lasten eines Stellplatzes – erfolgen.
Mit dem Bauantrag ist ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan vorzulegen.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen. Die im Sachverhalt genannten Maßgaben sollen beachtet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.04.2021 08:27 Uhr