Informationen über die Möglichkeit zur digitalen Bauantragstellung ab 01.03.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 02.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 02.03.2021 ö 8

Sachverhalt

Von Seiten des Bauamtsleiters, H. Kirchner, wird dem Gremium erläutert, dass ab dem 01.03.2021 Bauanträge komplett digital eingereicht werden können. Die Planungsbüros, die durch das Landratsamt Traunstein zentral informiert wurden, können einen Online-Assistenten über einer Internetseite aufrufen und dort ihre Unterlagen und Pläne einstellen. Sie werden durch das Programm geführt und direkt auf noch fehlende Unterlagen hingewiesen. Dadurch wird bereits bei der Einreichung sichergestellt, dass die Unterlagen vollständig sind, wodurch Liegezeiten verkürzt werden können. Pläne, die ohnehin meist in einer CAD-Anwendung gezeichnet wurden, können ohne Datenverluste hochgeladen werden. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich, da sich der Planer bereits zu Beginn des Prozesses authentifizieren muss.
Derzeit ist es so vorgesehen, dass der Bauherr nach Durchführung des Genehmigungsverfahrens weiterhin einen Bescheid mit den mit Genehmigungsvermerk versehenen Plänen papiergebunden zugestellt bekommt.
Die digitale Einreichung ist eine Option; selbstverständlich können die Anträge auch weiterhin papiergebunden vorgelegt werden.

In diesem Zusammenhang ist weiterhin neu, dass sich die Zuständigkeiten ändern. Ab dem 01.03.2021, also ab sofort, sind alle Anträge, gleich ob digital oder papiergebunden, beim Landratsamt einzureichen. Die Gemeinde Fridolfing wird dann im Rahmen des Verfahrens el. beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Dies passiert parallel zu etwaigen Fachstellenbeteiligungen. Vorteil für die Gemeinde dabei ist, dass sie auch auf Fachstellungnahmen Zugriff erhält. Materiell-rechtlich ändert sich hinsichtlich des Einvernehmens der Gemeinde nichts. Auch durch diese Regelung erhofft man sich eine Beschleunigung.
Einzige Ausnahme: Papiergebundene Anträge auf Genehmigungsfreistellung und Anträge auf isolierte Befreiungen sind weiterhin direkt bei der Gemeinde einzureichen, da für diese Verfahren einzig die Gemeinde zuständig ist.

Abschließend weist H. Kirchner noch darauf hin, dass die Neu-Regelungen derzeit (nur) in fünf Landkreisen in Bayern, darunter Traunstein, gilt.

Datenstand vom 15.04.2021 08:27 Uhr